
Recht für Journalisten. Grundbegriffe und Fallbeispiele.
Schon im Vorwort betont der Rechtsanwalt Ernst Fricke, sein Buch sein nicht als „Konkurrenz zu den ‚Klassikern’ des Presse- und Medienrechts“ gedacht, sondern wolle vielmehr „einen Überblick verschaffen und eine schnelle Orientierung“ bieten. Entsprechend einfach ist das Buch aufgebaut: In der Regel führt Fricke für jede medien-rechtliche Frage zunächst die entsprechenden Paragraphen an, zitiert sie ausführlich und erläutert gängige Auslegungsvarianten und Schlussfolgerungen aus dem Gesetzestext.
Ergänzt wird dieses Paket durch Beispiele aus der Rechtssprechung – zum Nachschlagen sind die Quellen und Urteile exakt dokumentiert. Natürlich fehlt von den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes über die Sonderrechte und –pflichten der Presse und Recherche-, Bild- und Gegendarstellungsrecht bis hin zu einem Kapitel, das sich Haftungsfragen widmet, keiner der Standards, denen sich auch die „Klassiker“ widmen. Trotzdem ist die Lektüre in einem Rutsch – auch durch den großen Anteil an Original-Gesetzes- Texten – recht mühsam, wirkt der Stil streckenweise sehr lehrbuchhaft.
Zum kurzen Nachschlagen speziellerer Details allerdings reicht das völlig – zumal die einzelnen Abschnitte klar gegliedert sind und Stichworte am Seitenrand sowie im Inhaltsverzeichnis für die schnelle Suche sehr nützlich sind. Als ebenso nützlich erweist sich der umfangreiche Anhang, in dem sowohl der Pressekodex und die Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates als auch Landespressegesetze abgedruckt sind. Dazu kommen Auszüge aus der Strafprozessordnung – für den Ernstfall, der sich mit Frickes Buch allerdings verhindern lassen sollte.




